Die Raumluftqualität und damit das Lebensmittel „Luft“ haben während der Corona-Pandemie besondere Aufmerksamkeit erfahren.
Gesunde Raumluft und energieeffizienter Gebäudebetrieb
Überblick: Grundlagen und Normen zur Vereinbarkeit
Mittwoch, 20.12.2023
Im vergangenen Jahr schlug das Pendel wieder einseitig in Richtung der Energieeffizienz um – auch zu Lasten der Luftqualität, des Komforts und der Gesundheit. Diese Aspekte können nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Die aktuelle Überarbeitung von EU-Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz bietet die Gelegenheit, beides zu berücksichtigen und die Gebäudeeigenschaften transparent für Endnutzer darzustellen.
Im Rahmen des „Green Deal“ [1] und „Fit for 55“ [2] sind derzeit mehrere EU-Regularien in Überarbeitung, die wesentlich zum Erreichen der Klimaschutzziele der EU beitragen sollen. Auch die Gesamtenergieeffizienzrichtlinie für Gebäude [3] wird angepackt, die schon seit 2003 den Rechtsrahmen für die nationalen Umsetzungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet. Im März 2023 verabschiedete das europäische Parlament auf Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Fassung [4], die nun im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Rat (Mitgliedsstaaten) und EU-Parlament diskutiert wird. Bis Ende 2023 soll sie zur Entscheidung gebracht werden.
Nicht zum ersten Mal hat das EU-Parlament eingefordert, dass die Energieeffizienz der Gebäude immer unter Berücksichtigung der Innenraumqualität („Indoor Environment Quality“, IEQ) bewertet werden muss und dass die Mitgliedsstaaten hierzu Mindestanforderungen stellen müssen. In der Fassung vom März 2023 hat das EU-Parlament insbesondere im neuen Artikel 11a der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) [4] sehr weitgehende Pflichten vorgeschlagen, wie und mit welchen Parametern die Mitgliedsstaaten Anforderungen an die IEQ spezifizieren sollen. Zusätzlich sollen diese auch im Rahmen von Inspektionen überprüft und im Energieausweis dokumentiert werden.
Damit ergibt sich eine einmalige Chance, auch in Deutschland diesbezügliche Anforderungen klar und unmissverständlich in das Baurecht und insbesondere in eine der nächsten Überarbeitungen des GEG einzuführen. Was versteht die EPBD unter IEQ? Bei der folgenden Definition handelt es sich um eine eigene, nicht offizielle Übersetzung aus dem auf Englisch verfassten Entwurf der EPBD:
57g. Innenraumqualität: Auswahl von Parametern für ein Gebäude, die die Innenraumluftqualität, den thermischen Komfort, die Beleuchtung und die Akustik in Bezug auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner beeinflussen.
57h. Gesundes Innenraumklima: Innenraumumgebung eines Gebäudes, die die Gesundheit, den Komfort und das Wohlbefinden der Bewohner mit bestimmten Anforderungsniveaus optimiert, einschließlich derjenigen Kenngrößen, die sich auf Tageslicht, Raumluftqualität, thermischen Komfort, insbesondere Überhitzungsschutz, und akustische Qualität beziehen.
Anforderungen EPBD, Artikel 11a
Zunächst müssen die Mitgliedsstaaten Anforderungen für das Umsetzen angemessener Innenraumqualitätsstandards stellen, die für ein gesundes Klima in Gebäuden erforderlich sind. Dies soll anhand messbarer Indikatoren erfolgen. Dazu gehören CO2-Gehalt, Temperatur und thermische Behaglichkeit, relative Luftfeuchtigkeit, Tageslichtbeleuchtungsstärke, Lüftungsrate, Akustik, Feinstaub aus Emissionen von Innenraumquellen sowie flüchtige organische Verbindungen (VOC).
Die EU-Kommission soll nach Ansicht des EU-Parlaments ermächtigt werden, über einen delegierten Rechtsakt eine Methodik für das Bewerten dieser Anforderungen zu erlassen. Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass neue Gebäude und solche, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, angemessene Normen für die IEQ erfüllen.
Das Festlegen der einzelnen Anforderung bleibt, im Rahmen der EU-Vorgaben, in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Es ist also nicht im Detail von der EU vorgegeben, was einzuhalten ist, sondern die Mitgliedsstaaten entscheiden innerhalb dieses Rahmens selbst. Weitergehend soll bei Inspektionen und Abnahmen überprüft werden, ob diese Anforderungen erfüllt sind. Auch im Energieausweis müssen die entsprechenden Parameter dokumentiert werden.
Weiterführende Informationen: https://www.fgk.de/
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