Die in der DIN EN 16798 definierten Kategorien gelten auch für den NA. Als Basis für das Planen und Auslegen wird für Räume im Neubau und in sanierten Bestandsgebäuden die Kategorie II empfohlen. Sie ist anzuwenden, wenn nichts anderes festgelegt wurde. Um die Auslegungs-Außenluftvolumenströme für NWG zu ermitteln, kommt entweder das Verfahren auf Grundlage der wahrgenommenen Luftqualität oder das Verfahren unter Anwendung von Grenzwerten der Stoffkonzentration zum Einsatz.
Neben der Grenzwertbestimmung nach den Kategorien (siehe Tabelle) ist in Deutschland auch zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung zu beachten, die wiederum auf die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) verweist. Sie besagt, dass eine CO2-Konzentration in der Raumluft von 1.000 ppm nicht überschritten werden darf. Bei höheren Werten sind Maßnahmen zum Reduzieren zu ergreifen.
Ist Kategorie II als Standard gewählt, werden in den meisten Fällen auch die Grenzwerte der ASR eingehalten. Grundlage der Vorgaben für die maximalen Werte einer Kategorie bildet eine instationäre Stoffbilanz für den CO2-Gehalt in der Raumluft auf Basis der menschlichen Emissionen.
Die Tabelle der Grenzwerte für den äquivalenten Dauerschallpegel unterscheidet sich im NA an einigen Stellen von den Werten, die im Hauptteil der DIN EN 16798-1 stehen. Hintergrund ist das Angleichen an die VDI 2081. Die Werte der Kategorie II im NA entsprechen den VDI-Standardwerten. Ergänzend ist die DIN 4109-1 einzuhalten. Sie ist bauaufsichtlich eingeführt und damit verbindlich. Die Werte der Kategorie II entsprechen, soweit sie im Anwendungsbereich liegen, denen der DIN 4109-1.
Im Bereich der thermischen Behaglichkeit weicht der NA aufgrund von Erfahrungswerten ab. Kategorie II des Hauptblatts definiert ein Zugluftrisiko („Draft Risk“, DR) von 20 Prozent. In Deutschland wurden in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit einem Zugluftrisiko von 15 Prozent gemacht, deshalb wurde die Kategorie II auf 15 Prozent DR festgelegt. Bild 1 zeigt die daraus resultierenden zulässigen Raumluftgeschwindigkeiten in Abhängigkeit vom Turbulenzgrad.
Die in Bild 2 angegeben Auslegungswerte für die Komfortraumtemperatur sind im Vergleich zur europäischen Norm ebenfalls enger gefasst und entsprechen den bisherigen Festlegungen (DIN EN 15251-NA). Eine Unterscheidung zwischen Systemen mit und ohne maschinelle Kühlung gibt es nicht. Die Berechnungshinweise für die zulässigen Überschreitungshäufigkeiten wurden konkretisiert.
Auf Grundlage der aktuellen Fassung der EPBD wird die EN 16798-1 nun überarbeitet. Ziel ist ein Normenwerk zu schaffen, das insbesondere Regeln für das Umsetzen des Artikels 11a der EPBD spezifiziert und diese für die Anwendung konkretisiert, sodass den Nutzern zielführende und einfache Informationen zur Verfügung stehen.
Schon während der Bearbeitung der DIN EN 16798-1 hatte sich abgezeichnet, dass die vier Gewerke Heizung, Lüftung, Licht und Akustik unterschiedliche Zielrichtungen verfolgten, was zu Spannungen geführt hat. Deshalb wurde entschieden, die Norm zukünftig in unterschiedlichen Bearbeitungskreisen weiterzuentwickeln und Teil-Normen zu erstellen. Bild 3 zeigt die zukünftig zu erwartende Struktur. Die Arbeiten dazu haben im Mai 2023 begonnen und sollen zur Einführung der Neufassung der EPBD abgeschlossen sein.
Zusammenfassung
Um die Anforderungen der EPBD zu erfüllen, steht nach Sichtweise des EU-Parlaments mit der DIN EN 16798-1 die Grundlage für eine Bewertungsmethodik zur Verfügung. Es bleibt abzuwarten, welche Ansichten die Mitgliedsstaaten einbringen und was davon tatsächlich im Trilog übrigbleibt. In der Vergangenheit wurden so schon mehrfach weitergehende Anforderungen an die Innenraumkonditionen eingeschränkt oder verhindert. Für eine ganzheitliche Gebäudebewertung und die notwendigen Nutzerinformationen wäre wichtig, hier klare Rahmenbedingungen für energieeffiziente, behagliche und gesunde Gebäude zu schaffen.