Basiswissen

Gesunde Raumluft und energieeffizienter Gebäudebetrieb

Mittwoch, 20.12.2023

Damit ist aus Sicht des EU-Parlaments eindeutig klargestellt, dass die Anforderungen an das Innenraumklima und die an die Energieeffizienz gleichrangig sind oder andersherum gesagt, dass ohne eine Festlegung auf die Innenraumkonditionen keine sinnvolle energetische Bewertung und kein Vergleich zwischen unterschiedlichen Energiestandards möglich ist. Nutzer und Endkunden müssen wissen, mit welchem Energieaufwand welche Innenraumparameter eingehalten werden können.

Für das Erfüllen dieser Anforderungen sieht das EU-Parlament die Option einer ergänzenden Verordnung oder gemäß Anhang I die harmonisierte Norm EN 16798-1 vor, die die Innenraumparameter spezifiziert und klassifiziert. Sie gibt den Mitgliedsstaaten die erforderliche Freiheit, auf Basis eines eindeutigen Rahmens die notwendigen Kriterien festzulegen. In Deutschland ist sie als wichtige Planungsgrundlage, insbesondere für Nichtwohngebäude (NWG), schon etabliert. Seit 2022 liegt zudem ein nationaler Anhang vor, in dem die deutsche Sichtweise konkretisiert wird.

Die DIN EN 16798-1 [5] löste die bekannte DIN EN 15251 [6] als Norm zum Festlegen der Randbedingungen für das Innenraumklima im Gebäude ab. Viele Aspekte der DIN EN 15251 wurden in die neue Norm übernommen, jedoch gibt es auch einige signifikante Änderungen. Grundsätzlich weist die neue DIN EN 16798-1 Parameter für die Auslegung von Anlagen sowie für die Energiebedarfsberechnung aus, wobei die Anforderungen nicht an eine bestimmte Anlagentechnik gekoppelt sind. Sie gelten sowohl für Gebäude mit ventilatorgestützter Belüftung als auch für fensterbelüftete Gebäude – um nur ein Beispiel zu nennen.

Die Norm unterscheidet in Parameter der Heizungs- und Klimatechnik (thermische Behaglichkeit), der Lüftungs- und Klimatechnik (Innenraumluftqualität), der Akustik und des Komforts. Hierbei wird konsequent der Ansatz einer Klassifizierung verfolgt, das heißt, die Kategorisierung hinsichtlich der Typen I bis IV erfolgt entsprechend Tabelle 6 und ist in jedem Fall planerisch festzulegen. Ohne Festlegung gilt Kategorie II.

Für die Lüftungstechnik (Luftqualität) adressiert die Norm drei Berechnungsverfahren. Eines davon stellt eine Summation aus gebäude- und nutzerspezifischen Luftwechselraten dar (empfundene Luftqualität). Beim zweiten handelt es sich um eine klassische stationäre Schadstoffbilanz, die jedoch Aspekte der Raumluftströmung mittels des Parameters der Lüftungseffektivität berücksichtigt. Im dritten Verfahren werden Lüftungsraten tabellarisch vorgegeben, wodurch es in der Praxis einfach anzuwenden ist. Geändert haben sich gegenüber der Vorgängernorm vor allem die Grenzwerte für die zulässigen maximalen CO2-Kennwerte, die als ΔCO2 über dem Außenluftniveau angegeben sind.

Wesentliche Festlegungen im nationalen Anhang zur DIN EN 16798-1

Der nationale Anhang (NA) zur DIN EN 16798-1 gibt eine Übersicht über Anforderungen, die aus Sicht der Nutzer gestellt werden. Diese Anforderungen sollten so energieeffizient wie möglich erfüllt werden. Sinn und Zweck des Anhangs zur europäischen Norm (EN) ist, dass ihr System der Anforderungsklassen für nationale Verhältnisse anwendbar wird. Für DIN EN 16798-1 wurden die Klassen, die national gelten sollen, festgelegt und konkretisiert. Darüber hinaus werden im NA Anforderungen der EN mit weiteren nationalen Vorschriften aus Verordnungen und Regelwerken synchronisiert. Folgende Themen finden im NA der DIN EN 16798-1 Berücksichtigung:

  • Wohnungslüftung,
  • Kategorien Auslegungs-Außenluftvolumenströme für NWG,
  • Schalldruckpegel,
  • Raumluftgeschwindigkeit,
  • Raumtemperatur,
  • Raumluftfeuchte.

Bezüglich der Wohnungslüftung grenzt sich der NA zur DIN 1946-6 ab. Bis zu einer Wohnfläche von 250 m2 je Nutzeinheit muss nach der DIN 1946-6 ausgelegt werden. Ist die Wohnfläche größer, muss vor der Planung definiert werden, welche Norm angewendet werden soll, da DIN 1946-6 keine Begrenzung der Wohnfläche angibt. Außerdem werden im NA der 16798-1 nur Wohnräume behandelt, die Anforderungen auf Basis der im Raum anwesenden Personen stellen (CO2-Konzentration). Räume mit Stofflasten und Anforderungen an den Bautenschutz (Küchen, Bäder, Toiletten) werden im NA nicht behandelt.

Weiterführende Informationen: https://www.fgk.de/

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