Kälte

Überwachung des Handels mit F-Gasen

Mittwoch, 31.05.2023

Die an das RPDa übermittelten Händler wurden im F-Gas-Portal, einem Register der Europäischen Kommission zum Erteilen und Übertragen von F-Gas-Quoten, überprüft. Ein Großteil dieser Hersteller, Einführer oder Händler sind hierin zu finden. Sie bringen die F-Gase also grundsätzlich legal auf den Markt. Allerdings beachten viele Betriebe die mit dem Zertifikat verbundenen Nebenbestimmungen zu wenig: Beispielsweise wurden bei den sachkundigen Mitarbeitern Änderungen festgestellt, die nicht mitgeteilt wurden, obwohl dies im Bescheid gefordert wird.

Ausblick

Da nicht auszuschließen ist, dass nicht nur zertifizierte Betriebe Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen anbieten und durchführen, wird regelmäßig in Firmenportalen nach Betrieben gesucht, die zertifizierungspflichtige Tätigkeiten offerieren, jedoch nicht vom RPDa zertifiziert wurden. Hier ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass die Kältemittel aus illegalen Quellen stammen, weil Wartungsbetriebe beim Erwerb von Kältemitteln ein Betriebszertifikat vorlegen müssen. Bei nicht zertifizierten Firmen aus den Portalen findet dann eine Inspektion vor Ort statt, um die Legalität der Ware überprüfen und die Lieferanten ermitteln zu können. Einen weiteren Ansatz bieten Online-Plattformen wie „eBay“, „Facebook“ oder „amazon Marketplace“, auf denen nach wie vor F-Gase zum Kauf angeboten werden. Durch die neuen Regelungen des Chemikaliengesetzes wurde auch hier die Grundlage geschaffen, Informationen über die Herkunft der F-Gase zu verlangen und solche Angebote löschen zu lassen.

Die Quote für die legale Einfuhr von geregelten Kältemitteln wird gemäß der aktuell gültigen F-Gase-Verordnung jährlich weiter gesenkt: Im Jahr 2030 sollen nur noch 21 Prozent der ursprünglichen Menge von 2015 zur Verfügung stehen. Durch das damit künftig verringerte Angebot an legalen F-Gasen bei vermutlich nahezu gleicher Nachfrage bleibt der Handel mit illegal – also außerhalb der Quote – gehandelten F-Gasen weiterhin ein lukratives Geschäft.

Das bedeutet für das „Kompetenzteam Klimagase“, dass die Überwachung von Lieferketten und Marktplätzen, aber auch die Überwachung der Betreiberpflichten, beim Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen eine dauerhaft sinnvolle, weil notwendige Aufgabe bleibt.

Nils Manegold, Angelika Hoops Kompetenzteam Klimagase Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV/Frankfurt 60327 Frankfurt am Main chemikalienrecht@rpda.hessen.de

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