Basiswissen

TA Luft setzt auch EU-Luftqualitäts-Richtlinie um

Freitag, 03.03.2023

Die aktuelle TA Luft setzt auch die EU-Luftqualitäts-Richtlinie 2008/50 um. Auf Basis von Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation legte die EU Kommission am 26. Oktober 2022 einen Novellierungsentwurf vor, der ab 2030 das Einhalten strengerer Werte fordert.

Zum Abschluss: Ein weiterer Schritt für eine bessere und nachhaltige Luftqualität könnte eine schnellere, gemeinsame Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität sein. Was ist hierfür aus Ihrer Sicht notwendig?

Für Industrieanlagen trägt die TA Luft diesem Anliegen durch den integrierten Ansatz, mit dem die Umwelt als Ganzes geschützt werden soll, bereits Rechnung. Die Luftqualität wird aber auch durch andere Emissionen beeinträchtigt. Die Einführung der Elektromobilität sollte daher im Sinne der Verringerung der Stickstoffdioxid-Konzentration unterstützt werden. Beim Thema „Feinstaub“ muss dem Zuwachs der Holzfeuerungen in Gebäuden Einhalt geboten werden. Die verpflichtende Einführung einer Abgasreinigung für diese Heizanlagen wäre ein erster Schritt. Eine weitere wesentliche Ursache für hohe Feinstaubwerte sind die Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft. Hierzu enthält die TA Luft neue Anforderungen.

Walter Gunreben
Quelle: Walter Gunreben
Walter Gunreben, Abteilung Stoffliche Gefährdung, Hauptabteilung Prävention, der BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

Ergänzung: Was ist mit (Fein)Staub und Emissionen auf Baustellen?

Dazu ein Statement des Fachexperten Walter Gunreben, Abteilung Stoffliche Gefährdung, Hauptabteilung Prävention, der BG Bau – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

„Bei den Bemühungen um Staubmindern oder Reduzieren von Emissionen der Baustellen gibt es zwischen Umweltämtern und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gemeinsame Ziele. Dabei steht bei uns das Vermeiden und Reduzieren der Exposition der auf Baustellen tätigen Beschäftigten im Mittelpunkt. Viele Maßnahmen, die in Leitfäden und anderen Dokumenten angesprochen sind, sind daher auch aus Sicht des Arbeitsschutzes erforderlich und sinnvoll, sobald Beschäftigte von den durch Bautätigkeiten verursachten Emissionen betroffen sind. Insofern gibt es eine große gemeinsame Schnittmenge hinsichtlich der Schutzmaßnahmen.

Unser Auftrag als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung im Bau-Bereich bezieht sich insbesondere auf den Schutz der Beschäftigten auf Baustellen. Insofern stehen bei uns Maßnahmen im Fokus, die bei Bautätigkeiten (zum Beispiel Trennschneiden von Mauersteinen) die Staubexposition der Beschäftigten bereits so weit minimieren, dass der Ausführende der Tätigkeiten bereits in unmittelbarer Nähe der Tätigkeit nur noch eine geringe Exposition erfährt. Die BG Bau fördert staubarme Arbeitsweisen und -techniken, zum Beispiel durch Bezuschussung staubarmer Maschinen und Luftreiniger und fordert entsprechende Arbeitsweisen auf Basis der Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen ein.

Sofern bei einzelnen Tätigkeiten mit Atemschutz gearbeitet werden muss, weil das Arbeitsverfahren nicht staubarm durchgeführt werden kann, ist auch die Verhinderung der Ausbreitung von Stäuben oder anderen gesundheitsgefährlichen Emissionen ein Thema für uns, um andere Beschäftigte auf Baustellen zu schützen. Natürlich helfen solche Staubschutz-Maßnahmen an der Emissionsquelle dann auch wieder den Kolleginnen und Kollegen des Umwelt- und Immissionsschutzes."

Links zu relevanten Service-Angeboten der BG Bau zu Themen wie Asbest, Staubminderung und Bauen im Bestand, bei deren Umsetzung auf den Baustellen indirekt zur Einhaltung der TA Luft beigetragen wird, sind:

www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/asbest www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/schutzpakete-fuer-das-bauen-im-bestand

Weiterführende Informationen: https://www.umweltbundesamt.de

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