Raumluft

Lüftung und Gefahrstoffe

Reinhaltung der Luft am Arbeitsplatz: Das ist zu beachten

Mittwoch, 18.01.2023

Luft als unser wichtigstes Lebensmittel erfährt nicht immer ausreichende Wertschätzung. Sind Gefahrstoffe im Spiel, können sogar Gesundheitsschäden die Folge sein. Eine strukturierte Vorgehensweise zur Reinhaltung der Luft am Arbeitsplatz ist daher notwendig.

Quelle: AdobeStock

Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen der Bereitstellung gesundheitlich zuträglicher Atemluft und dem Entfernen von Gefahrstoffen aus der Luft. Beides wird zwar unter dem Begriff „Reinhaltung der Luft“ gefasst, aber beide Ziele stellen völlig unterschiedliche Anforderungen an die Lüftung. Lüften ist also nicht gleich Lüften.

Gesundheitlich zuträgliche Atemluft muss es immer dort geben, wo Menschen sich aufhalten. Mit Gefahrstoffen belastete Luft sollte es nicht geben. Ist diese jedoch nicht zu vermeiden, sollte zumindest das belastete Luftvolumen so klein wie möglich sein. Lüftungsmaßnahmen zur Versorgung mit Atemluft, wie zum Beispiel das Öffnen von Fenstern, sind an jedem Arbeitsplatz notwendig, auch wenn sie häufig stiefmütterlich behandelt werden. Der Umgang mit Gefahrstoffen kann, aber muss nicht zwangsläufig, zu weiteren Lüftungsmaßnahmen führen.

Muss das sein?

Die erste und manchmal entscheidende Frage für die Reinhaltung der Luft im Umgang mit Gefahrstoffen lautet: „Muss ich diesen Gefahrstoff verwenden?“ oder „Muss ich diesen Fertigungsprozess einsetzen?“. Bisweilen gibt es andere Lösungen, bei denen keine Gefahrstoffe eingesetzt werden müssen oder keine im Prozess entstehen. In solchen Fällen könnte auf eine Lüftung ganz verzichtet werden.

Gut belüftet?

Im Umgang mit Gefahrstoffen heißt es häufig: „Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden“ oder „An einem gut belüfteten Ort aufbewahren“. Man liest auch: „Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen“. Wann ist nun eine Belüftung gut oder wie muss sie ausgelegt werden, damit sie gut ist? Wie erkenne ich, ob meine Lüftung ausreichend ist?

Wer Gefahrstoffe erfolgreich und effizient weglüften möchte, muss zunächst die Quelle kennen: Gefahrstoffe können auf sehr unterschiedliche Arten freigesetzt werden. Ein Schweißprozess zum Beispiel hat punktuell langsam aufsteigende, heiße Rauche zur Folge. Beim Schleifen werden Partikel mit hoher Geschwindigkeit freigesetzt. Von lackierten Oberflächen dampft langsam und großflächig Lösemittel ab. Ein besonders starker, aufwärts gerichteter Thermikstrom bildet sich über Schmelzbädern aus.

Gefahrstoffe können zudem aus großen oder kleinen Partikeln bestehen oder auch gasförmig sein. Nur die genaue Kenntnis des Freisetzungsprozesses ermöglicht es, eine dazu passende Lüftung zu projektieren.

Erfassen, bevor sie sich ausbreiten

Beim Freisetzen von Gefahrstoffen sollte möglichst wenig Luft kontaminiert werden. Die Stoffe sollten daher möglichst nahe an ihrer Freisetzungsstelle erfasst werden. Dies ist die wichtigste Funktion einer Absauganlage. Bei unzureichender Erfassung verbleiben oft nicht akzeptable Mengen an Gefahrstoffen in der Atemluft der Beschäftigten. In der Folge wird die gesamte Raumluft belastet.

Eine zusätzliche Belüftung des gesamten Raums wird notwendig, wobei große Luftmassen bewegt, gereinigt und oft auch erwärmt oder gekühlt werden müssen. Dies ist oft mit hohen Investitions- und Betriebskosten verbunden. Ziele einer guten Erfassung sind darum, neben dem Schutz der Beschäftigten, also das Einhalten der Arbeitsplatzgrenzwerte als auch die Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz.

Wohin mit den Gefahrstoffen?

Einmal erfasst, sind die Gefahrstoffe aus dem Atembereich der Beschäftigten entfernt. Entsorgt sind sie damit jedoch nicht. Umweltschutzaspekte müssen bedacht werden, wenn die Luft nach draußen geführt werden soll.

Was erlaubt ist, regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz. Oft besteht der Wunsch, die Luft aus energetischen Gründen in den Arbeitsbereich zurückzuführen. Hierfür muss sie ausreichend gereinigt sein. Sind in der abgesaugten Luft krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe enthalten, ist die Luftrückführung nicht oder nur mit besonderen Auflagen erlaubt.

Weiterführende Informationen: https://www.bghm.de/home

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