Unternehmerwissen

Gemeinsame Stellungnahme

Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag zur Neufassung der F-Gase-Verordnung.

Sonntag, 24.07.2022

Gemeinsame Stellungnahme der Branchenverbände zum Kommissionsvorschlag zur Neufassung der F-Gase-Verordnung.

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Quelle: VDKF e.V.
Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF)
Die Branchenverbände VDKF, BIV und LIK haben eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag zur Neufassung der F-Gase-Verordnung verfasst. Im April hat die Europäische Kommission einen Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über fluorierte Treibhausgase“ veröffentlicht. Der Vorschlag soll die derzeit geltende EU-VO Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase ersetzen. Am 12.Mai 2022 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu einer Stellungnahme eingeladen.

(Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 05. April 2022)

Die unterzeichnenden Branchenverbände des Kälteanlagenbauerhandwerks befürworten ausdrücklich alle Bemühungen, den weltweiten Treibhausgasausstoß nachhaltig zu reduzieren. Das Kälteanlagenbauerhandwerk trägt durch effiziente Lösungen und durch die Bereitstellung erneuerbarer Energien wesentlich zu den Zielen des globalen Klimaschutzes bei. Gleichwohl müssen ungewollte volkswirtschaftliche und klimapolitische Kollateralschäden vermieden werden. Ein Ausfall von Einrichtungen der Grundversorgung oder kritischen Infrastrukturen darf ebenso wenig in Kauf genommen werden wie das Ausweichen der Kunden auf klimaschädliche Alternativen.

Die F-Gase-Verordnung stellt nicht zuletzt auch einen Eingriff in das Marktgefüge zuungunsten der Kältemittelnachfrager und deren Kunden dar und ist für das Kälteanlagenbauerhandwerk mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Auf die bereits eingetretenen und die zu erwartenden Auswirkungen hat sich die Branche nach bestem Wissen vorbereitet. So wurden umfangreiche Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen unternommen, um den Phase-Down umzusetzen. Diese Bemühungen finden jedoch Ihre Grenzen in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Anlagenbetreiber, technischen Einschränkungen bei Bestandsanlagen und teilweise schwierigen Rahmenbedingungen, die mit den inzwischen fast unumgänglich gewordenen brennbaren Kältemitteln einhergehen. Letzteres betrifft insbesondere die geltenden Normen und Gebäuderegeln, die deren Einsatz derzeit noch einschränken oder gänzlich verhindern.

Die unterzeichnenden Branchenverbände des Kälteanlagenbauerhandwerks beschränken sich in dieser Stellungnahme auf die für sie wichtigen Kernthemen wie folgt:

Ziele des Vorschlages

Technisch ist es für das Kälteanlagenbauerhandwerk kein Problem, Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit giftigen oder brennbaren Kältemitteln zu bauen. Die Geschichte der Kältetechnik startete vor ca. 150 Jahren genau mit diesen Stoffen, aber auch mit den daraus resultierenden Gefahren. Erst später wurden die sogenannten „Sicherheitskältemittel“ (FCKW, H-FKW etc.) eingesetzt. Zum heutigen Zeitpunkt liegt der Fokus neben den ökologischen Vorgaben der F-Gase-Verordnung aber vor allen Dingen auf der Einhaltung maximaler Sicherheitsstandards zum Schutz von Personen.

Der vorliegende Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 beschreibt in Punkt 1“ Kontext des Vorschlages - Gründe und Ziele“ folgendes:

Die allgemeinen Ziele der F-Gas-Politik der Union bestehen darin, (1) zusätzliche F-Gas-Emissionen zu vermeiden und damit zu den Klimazielen der Union beizutragen, (2) die Einhaltung der HFKW-Verpflichtungen aus dem Protokoll sicherzustellen. Die Vermeidung von Emissionen kann auf zweierlei Weise erfolgen: indem vermieden wird, dass F-Gase überhaupt verwendet werden (d. h. Verringerung der Nachfrage nach F-Gasen), und indem sichergestellt wird, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen oder Leckagen bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung der Gase ergriffen werden („Emissionsbegrenzung“). Daher bestehen die spezifischen Ziele der F-Gas-Politik darin, der Verwendung von F-Gasen mit hohem Treibhauspotenzial entgegenzuwirken und die Verwendung alternativer Stoffe oder Technologien zu fördern, wenn diese zu niedrigeren Treibhausgasemissionen führen, ohne die Sicherheit, Funktionalität und Energieeffizienz zu beeinträchtigen, Leckagen aus Einrichtungen zu vermeiden und bei den Anwendungen von F-Gasen eine ordnungsgemäße Behandlung am Ende des Lebenszyklus sicherzustellen, durch die Verbesserung der Marktchancen für alternative Technologien und Gase mit niedrigem Treibhauspotenzial nachhaltiges Wachstum zu stärken, Innovationen zu fördern und zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien beizutragen.

Weiterführende Informationen: https://www.vdkf.de

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