Basiswissen

Brandschutz in gewerblichen Gebäuden

Worauf ist zu achten?

Mittwoch, 03.01.2024

Die Sicherheit von Menschen und Werten ist für Eigentümer und Betreiber kommerzieller Gebäude ein wichtiges Thema.

Innenraum der Olympiahalle.
Quelle: Olympiapark München GmbH
Innenraum der Olympiahalle.

Dem Brandschutz kommt hierbei eine große Rolle zu. Aus dem Vernetzen der Brandmeldetechnik mit anderen Bereichen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) über zentrale Steuereinheiten entstehen neue Möglichkeiten, um die Sicherheit und Effizienz im täglichen Betrieb zu erhöhen. Ein Grund, warum immer mehr Betreiber über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehen.

Laut Statistik des Deutschen Feuerwehrverbands gibt es in Deutschland mehr als 200.000 Einsätze pro Jahr, die auf Brände oder Explosionen zurückzuführen sind. Menschliches Fehlverhalten ist eine der Hauptursachen, aber auch technische Defekte oder Brandstiftung spielen eine Rolle. Mit ganzheitlichen Brandschutzlösungen können Eigentümer und Betreiber von Gebäuden/Liegenschaften solche Risiken minimieren. Dafür ist neben dem baulichen Brandschutz der anlagentechnische Brandschutz, insbesondere die Brandmeldeanlagentechnik, entscheidend.

Brandmeldeanlagen (BMA) dienen dem Schutz von Personen und Sachwerten. Die Notwendigkeit zum Einbau einer BMA ergibt sich in der Regel aus den gesetzmäßigen Vorgaben der landesspezifischen Baugenehmigung, den Vorgaben aus Sonderbauverordnungen (zum Beispiel für Industriebauten oder Veranstaltungsstätten), weiteren Anforderungen (beispielsweise durch den Sachversicherer) sowie auf Eigeninitiative des Bauherrn oder Betreibers. Aufgrund der Komplexität von Einsatzmöglichkeiten und Anwendungsfällen einer BMA gibt es zahlreiche Normen und Richtlinien, um Planung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung gemäß des im Vorfeld definierten Schutzzielkonzepts fachgerecht durchzuführen.

Über Normen- und Richtlinien zur individuellen Lösung

Normen und Richtlinien, die gemäß baubehördlichen Vorgaben zu beachten sind, ermöglichen zum einen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik einfließen zu lassen, und erlauben zum anderen eine gewisse Flexibilität, um die definierten Schutzziele zu erreichen. Grundsätzlich sind die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) der Bundesländer an Bauwerken zu beachten. Speziell in diesen finden sich auch Anforderungen an Bauprodukte (Baustoffe, Bauteile, Anlagen, Bausätze), die für den dauerhaften Einsatz im Hoch- und Tiefbau hergestellt werden und deren Verwendung sich auf die Anforderungen an bauliche Anlagen auswirken kann.

Es gibt geregelte, ungeregelte und sonstige Bauprodukte. Im Bereich der Brandmeldetechnik gibt es hauptsächlich geregelte Bauprodukte, die der europäischen Normenreihe EN 54 unterliegen. Produkte, die entsprechende Abweichungen zu den Vorgaben haben, benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) zum Erfüllen der Anforderungen an den Brandschutz. Nicht geregelte Bauprodukte weichen wesentlich von den genannten technischen Regeln ab oder sind Produkte, für die es keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt.

Aufzugsteuerungen, Leitungsanlagen, Lüftungstechnik, Rauchfreihaltung und Löschtechnik werden ebenfalls in den VV TBs behandelt. In welchem Zusammenhang zum Beispiel eine Lüftungsanlage mit der Brandmeldetechnik stehen kann, geht aus dem jeweiligen Schutzzielkonzept hervor. Ebenfalls ergibt sich daraus, welche Vorgaben aus bau-rechtlicher und normativer Sicht zu beachten sind.

Konnten in der Vergangenheit noch Ansteuerungen und sogar Steuerungen von gewerkeübergreifenden Systemen realisiert werden, ist das Verwenden fremder Produkte bereits seit einiger Zeit nicht mehr als normgerecht anzusehen. Eine Lüftungsanlage kann etwa nicht von einer Brandmeldezentrale gesteuert werden. Das Ansteuern der Lüftungsanlage durch Bauteile der Brandmeldezentrale kann allerdings unter entsprechenden Zulassungsbestimmungen diverser Produkte bei den einzelnen Gewerken erlaubt sein. Dieses Beispiel gilt auch für Aufzüge und Rauch-Wärmeabzugsanlagen: Die Brandmeldeanlage kann eine Information an den Aufzug oder die Rauch-Wärmeabzugsanlage senden, aber die Steuerung der Aufzugskabine beziehungsweise das Öffnen und Schließen der Öffnungen der Rauch-Wärmeabzugsanlage übernimmt die hierfür zugelassene Steuerung.

Weiterführende Informationen: https://www.boschbuildingtechnologies.com/xc/en/

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