Die Sicherheit von Menschen und Werten ist für Eigentümer und Betreiber kommerzieller Gebäude ein wichtiges Thema.
Brandschutz in gewerblichen Gebäuden
Worauf ist zu achten?
Mittwoch, 03.01.2024
Dem Brandschutz kommt hierbei eine große Rolle zu. Aus dem Vernetzen der Brandmeldetechnik mit anderen Bereichen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) über zentrale Steuereinheiten entstehen neue Möglichkeiten, um die Sicherheit und Effizienz im täglichen Betrieb zu erhöhen. Ein Grund, warum immer mehr Betreiber über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehen.
Laut Statistik des Deutschen Feuerwehrverbands gibt es in Deutschland mehr als 200.000 Einsätze pro Jahr, die auf Brände oder Explosionen zurückzuführen sind. Menschliches Fehlverhalten ist eine der Hauptursachen, aber auch technische Defekte oder Brandstiftung spielen eine Rolle. Mit ganzheitlichen Brandschutzlösungen können Eigentümer und Betreiber von Gebäuden/Liegenschaften solche Risiken minimieren. Dafür ist neben dem baulichen Brandschutz der anlagentechnische Brandschutz, insbesondere die Brandmeldeanlagentechnik, entscheidend.
Brandmeldeanlagen (BMA) dienen dem Schutz von Personen und Sachwerten. Die Notwendigkeit zum Einbau einer BMA ergibt sich in der Regel aus den gesetzmäßigen Vorgaben der landesspezifischen Baugenehmigung, den Vorgaben aus Sonderbauverordnungen (zum Beispiel für Industriebauten oder Veranstaltungsstätten), weiteren Anforderungen (beispielsweise durch den Sachversicherer) sowie auf Eigeninitiative des Bauherrn oder Betreibers. Aufgrund der Komplexität von Einsatzmöglichkeiten und Anwendungsfällen einer BMA gibt es zahlreiche Normen und Richtlinien, um Planung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung gemäß des im Vorfeld definierten Schutzzielkonzepts fachgerecht durchzuführen.
Über Normen- und Richtlinien zur individuellen Lösung
Normen und Richtlinien, die gemäß baubehördlichen Vorgaben zu beachten sind, ermöglichen zum einen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik einfließen zu lassen, und erlauben zum anderen eine gewisse Flexibilität, um die definierten Schutzziele zu erreichen. Grundsätzlich sind die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) der Bundesländer an Bauwerken zu beachten. Speziell in diesen finden sich auch Anforderungen an Bauprodukte (Baustoffe, Bauteile, Anlagen, Bausätze), die für den dauerhaften Einsatz im Hoch- und Tiefbau hergestellt werden und deren Verwendung sich auf die Anforderungen an bauliche Anlagen auswirken kann.
Es gibt geregelte, ungeregelte und sonstige Bauprodukte. Im Bereich der Brandmeldetechnik gibt es hauptsächlich geregelte Bauprodukte, die der europäischen Normenreihe EN 54 unterliegen. Produkte, die entsprechende Abweichungen zu den Vorgaben haben, benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) zum Erfüllen der Anforderungen an den Brandschutz. Nicht geregelte Bauprodukte weichen wesentlich von den genannten technischen Regeln ab oder sind Produkte, für die es keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt.
Aufzugsteuerungen, Leitungsanlagen, Lüftungstechnik, Rauchfreihaltung und Löschtechnik werden ebenfalls in den VV TBs behandelt. In welchem Zusammenhang zum Beispiel eine Lüftungsanlage mit der Brandmeldetechnik stehen kann, geht aus dem jeweiligen Schutzzielkonzept hervor. Ebenfalls ergibt sich daraus, welche Vorgaben aus bau-rechtlicher und normativer Sicht zu beachten sind.
Konnten in der Vergangenheit noch Ansteuerungen und sogar Steuerungen von gewerkeübergreifenden Systemen realisiert werden, ist das Verwenden fremder Produkte bereits seit einiger Zeit nicht mehr als normgerecht anzusehen. Eine Lüftungsanlage kann etwa nicht von einer Brandmeldezentrale gesteuert werden. Das Ansteuern der Lüftungsanlage durch Bauteile der Brandmeldezentrale kann allerdings unter entsprechenden Zulassungsbestimmungen diverser Produkte bei den einzelnen Gewerken erlaubt sein. Dieses Beispiel gilt auch für Aufzüge und Rauch-Wärmeabzugsanlagen: Die Brandmeldeanlage kann eine Information an den Aufzug oder die Rauch-Wärmeabzugsanlage senden, aber die Steuerung der Aufzugskabine beziehungsweise das Öffnen und Schließen der Öffnungen der Rauch-Wärmeabzugsanlage übernimmt die hierfür zugelassene Steuerung.
Intelligentes Zusammenspiel – Kundenlösung aus der Praxis
Die Digitalisierung durchdringt nicht nur alle Bereiche des täglichen Lebens, sondern macht auch aus kommerziellen Gebäuden sogenannte „Smart Buildings“. Diese punkten durch einen effizienten Betrieb; zusätzlich können Menschen und Werte noch besser geschützt werden. Um dies zu erreichen, werden Technologien, Anlagen und Systeme der TGA durch moderne Gebäudeautomationssysteme miteinander vernetzt. IP/IoT-Technologien mit Protokollen – wie BACnet, KNX oder Modbus – sorgen dafür, dass die einzelnen unterschiedlichen Gewerke miteinander kommunizieren können.
Steuerung und Kontrolle übernehmen dann übergeordnete Managementsysteme. Bereits heute können die Brandmelder der Lüftungsanlagensteuerung den Gefahrenpunkt angeben, damit entsprechendes Ab- und Umschalten vorgenommen, Fluchtwegsysteme angesteuert, Personen sicher aus dem Gefahrenbereich geleitet sowie maschinelle Entrauchungsanlagen oder Löschanlagen automatisch angesteuert werden können. Unterstützend lassen sich Brandmeldeanlagen mit Alarmservern wie zum Beispiel dem digitalen Alarm- und Kommunikationsserver (DAKS) ergänzen.
Veranstaltungszentren zählen in der Regel zu den Sonderbauten und haben als Versammlungsstätten erhöhte Anforderungen an den Brandschutz einzuhalten. Ein Beispiel dafür ist die Olympiahalle München, in der Bosch in der Vergangenheit bereits ein Brandmelde- und Videomanagementsystem installierte, das direkt mit der Leitstelle der Arena verbunden ist. In einem Zeitraum von mehreren Jahren wurde die Sicherheitstechnik vom Hersteller umfassend modernisiert. Sie erfüllt internationale Standards.
Die Brandmeldeanlage besteht aus drei redundanten, vernetzten Zentralen. Sie versorgen mehr als 2.600 Punktmelder, mehr als 100 Handfeuermelder, zehn Ansaugrauchmelder und mehrere linienförmige Rauchmelder. Bosch realisierte auch die Gebäudeautomation und den umfangreichen Umbau der Kälteanlage. Ziel war es, einen reibungslosen Veranstaltungsablauf durch die Integration aller TGA-Gewerke wie Heizung, Lüftung und Kälte sicherzustellen. Die Brandfall- und Entrauchungssteuerung wurde gemäß den aktuellen Richtlinien ausgeführt und in Betrieb genommen.
Dabei kommen sehr effiziente Regelungsstrategien und eine zentrale Steuerung der Gebäudesicherheit durch das Managementsystem zum Einsatz. Die Gebäudeautomationslösung erhöht die allgemeine Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz. Zuverlässige und frühzeitige Branderkennung sowie Alarmierung ergänzen die ganzheitliche Lösung. Das Integrieren von Bestandssystemen führte durch den Wegfall von Ausfallzeiten zu entscheidenden Kosteneinsparungen beim Kunden. Das System beinhaltet die richtlinienkonforme Umsetzung der Anlagen- und Raumautomation sowie der Integration der TGA im Sinne der VDI 3814 und der DIN EN ISO 16484.
Fazit
Für eine Anlage der Raumlufttechnik ist ein Ineinandergreifen der Themen Brandschutz, Hygiene, Schall- und Arbeitsschutz wichtig. Der Brandschutz und die Entrauchung stehen wegen ihrer Bedeutung für das sichere Nutzen von Gebäuden an zweiter Stelle der EU-Bauprodukteverordnung. Brandschutzsysteme sind im Wesentlichen gerade Luftleitungsteile, Formstücke, Dichtungen, Verbindungs- und Befestigungsmittel, (nicht) klassifizierte Ummantelungen sowie Absperrvorrichtungen. Zusammen verhindern sie für eine nachgewiesene Zeitdauer das Übertragen von Feuer und Rauch in andere Geschosse. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen für Brandschutzsysteme erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).
David Ziegler Portfoliomanager Brandmeldetechnik Bosch Building Technologies 85626 Grasbrunn david.ziegler2@de.bosch.com
Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Dann stellen Sie der Redaktion hier Ihre Fachfrage!