Überwachung des Handels mit F-Gasen

Das neue „Kompetenzteam Klimagase“ in Hessen

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) haben einen enormen Einfluss auf unser Klima. Das Regierungspräsidium Darmstadt (RPDa) hat mit der Gründung des „Kompetenzteams Klimagase“ nun den Grundstein für eine umfangreiche Überwachung dieses Bereichs gelegt. Näheres dazu zeigt der folgende Beitrag.

Bereits 1997 wurden die wichtigsten Treibhausgasemissionen vom Kyoto-Protokoll erfasst. Die in diesem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen reglementierten Treibhausgase sind: Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid und F-Gase. Letztgenannte sind synthetische Chemikalien, die durch ihr hohes Treibhauspotential einen erheblichen Teil zur globalen Erwärmung beitragen. Anwendung finden sie vor allem als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, aber auch als Treibmittel für Schäume, Aerosoltreibmittel, Lösungsmittel oder Löschmittel.

Rechtliche Grundlagen

Um die Reduktionspflichten des Kyoto-Protokolls zu unterstützen, trat 2006 die F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 in Kraft. Sie regelte unter anderem das Verringern der Emissionen, die Verwendung sowie Rückgewinnung und Zerstörung bestimmter F-Gase. Tätigkeiten wie die Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder Dichtheitskontrollen von ortsfesten Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen dürfen seitdem nur durch zertifizierte Betriebe und sachkundiges Personal durchgeführt werden.

Mit der Neufassung der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/ 2014 gilt ein EU-weites Quotensystem für den Handel. Es soll sicherstellen, dass jährlich nur eine festgeschriebene Menge an F-Gasen in den Verkehr gebracht und der Einsatz alternativer Kältemittel gefördert wird.

Im August 2021 trat eine von Hessen initiierte Änderung des Chemikaliengesetzes in Kraft. Es beseitigt Vollzugshindernisse bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen und führt eine nationale Dokumentationspflicht entlang der Lieferkette ein: Künftig ist es in Deutschland nur noch erlaubt, in die EU eingeführte F-Gase zu erwerben oder weiterzuverkaufen, wenn diese nachweislich den Regelungen der europäischen Verordnung 517/2014 entsprechen. Den Vollzugsbehörden wird somit der Zugriff auf die in Deutschland ansässigen Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette ermöglicht. Dabei müssen Informationen über Hersteller und Importeure von F-Gasen sowie Angaben über die Legalität in der Lieferkette weitergegeben werden.

Arbeit des „Kompetenzteams Klimagase“

Ein erstes Marktüberwachungsprojekt führte das RPDa bereits 2019 durch. Ziel war, Vertriebs- und Handelswege des Kältemittels R-134a (Tetrafluorethan) zu beleuchten sowie die gehandelten und verwendeten Mengen zu ermitteln. Hierzu wurden 100 Kfz-Werkstätten und 17 Lieferanten (Groß- und Zwischenhändler) um freiwillige Auskünfte gebeten. Die beiden wichtigsten Fragen waren dabei die Herkunft des Kältemittels sowie die jährlich benötigte Menge R-134a. Zweidrittel der Werkstätten haben sich mit folgendem Ergebnis zurückgemeldet:

90 Prozent haben tatsächlich Umgang mit R-134a. Durchschnittlich benötigt eine hessische Werkstatt 36,6 kg davon pro Jahr für die Instandhaltung und Wartung von Kfz-Klimaanlagen. Hochgerechnet auf das gesamte Bundesland Hessen ergibt das eine Gesamtmenge von etwa 120 Tonnen (t) R-134a. Diese setzen sich nach Recherchen des RPDAs wie folgt zusammen: 80 t werden von Groß- und Zwischenhändlern bezogen, 10 t kommen aus Restbeständen. Bleibt eine Mengenlücke von 30 t mit vermutlich illegaler Herkunft. Dazu passt auch, dass mehr als 65 Prozent der Werkstätten keine Kenntnis darüber haben, ob das Kältemittel vom Quotensystem berücksichtigt wurde.

Ein weiteres Überwachungsprojekt wurde 2022 durchgeführt, um die Lieferketten sämtlicher F-Gas-haltigen Kältemittel in Hessen nachzuvollziehen. Als Einstieg wurden 100 der mehr als 850 vom RPDa zertifizierten Wartungsbetriebe angeschrieben. Ziel war ein Überblick, von welchen Händlern die Betriebe beliefert werden und welche Kältemittel und Mengen sie pro Jahr benötigen. Die Wartungsbetriebe meldeten dem RPDa insgesamt 22,6 t verschiedenster fluorierter Kältemittel. Durchschnittlich werden 248,6 kg Kältemittel pro Jahr für die Instandhaltung und Wartung von ortsfesten Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet. Hochgerechnet auf das gesamte Bundesland ergibt das eine Gesamtmenge von rund 220 t.

Die an das RPDa übermittelten Händler wurden im F-Gas-Portal, einem Register der Europäischen Kommission zum Erteilen und Übertragen von F-Gas-Quoten, überprüft. Ein Großteil dieser Hersteller, Einführer oder Händler sind hierin zu finden. Sie bringen die F-Gase also grundsätzlich legal auf den Markt. Allerdings beachten viele Betriebe die mit dem Zertifikat verbundenen Nebenbestimmungen zu wenig: Beispielsweise wurden bei den sachkundigen Mitarbeitern Änderungen festgestellt, die nicht mitgeteilt wurden, obwohl dies im Bescheid gefordert wird.

Ausblick

Da nicht auszuschließen ist, dass nicht nur zertifizierte Betriebe Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen anbieten und durchführen, wird regelmäßig in Firmenportalen nach Betrieben gesucht, die zertifizierungspflichtige Tätigkeiten offerieren, jedoch nicht vom RPDa zertifiziert wurden. Hier ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass die Kältemittel aus illegalen Quellen stammen, weil Wartungsbetriebe beim Erwerb von Kältemitteln ein Betriebszertifikat vorlegen müssen. Bei nicht zertifizierten Firmen aus den Portalen findet dann eine Inspektion vor Ort statt, um die Legalität der Ware überprüfen und die Lieferanten ermitteln zu können. Einen weiteren Ansatz bieten Online-Plattformen wie „eBay“, „Facebook“ oder „amazon Marketplace“, auf denen nach wie vor F-Gase zum Kauf angeboten werden. Durch die neuen Regelungen des Chemikaliengesetzes wurde auch hier die Grundlage geschaffen, Informationen über die Herkunft der F-Gase zu verlangen und solche Angebote löschen zu lassen.

Die Quote für die legale Einfuhr von geregelten Kältemitteln wird gemäß der aktuell gültigen F-Gase-Verordnung jährlich weiter gesenkt: Im Jahr 2030 sollen nur noch 21 Prozent der ursprünglichen Menge von 2015 zur Verfügung stehen. Durch das damit künftig verringerte Angebot an legalen F-Gasen bei vermutlich nahezu gleicher Nachfrage bleibt der Handel mit illegal – also außerhalb der Quote – gehandelten F-Gasen weiterhin ein lukratives Geschäft.

Das bedeutet für das „Kompetenzteam Klimagase“, dass die Überwachung von Lieferketten und Marktplätzen, aber auch die Überwachung der Betreiberpflichten, beim Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen eine dauerhaft sinnvolle, weil notwendige Aufgabe bleibt.

Nils Manegold, Angelika Hoops Kompetenzteam Klimagase Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV/Frankfurt 60327 Frankfurt am Main chemikalienrecht@rpda.hessen.de

Weiterführende Informationen: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/chemikalien/fluorierte-treibhausgase

Mittwoch, 31.05.2023