Novellierung der F-Gase-Verordnung

Trilog-Verhandlungen beendet

Am 5. Oktober 2023 haben sich die Verhandlungsführer von EU-Parlament und -Rat in einer vierten und abschließenden sogenannten Trilog-Verhandlung auf einen Kompromissvorschlag zur Novellierung der F-Gase-Verordnung verständigen können.

Einige Kernpunkte der novellierten F-Gase-Verordnung sind:

Hinweis: Die oben genannten Zahlen und Daten wurden der vorläufigen Vereinbarung entnommen. Diese muss noch formell von Rat und Parlament angenommen werden, bevor die novellierte F-Gase-Verordnung nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft tritt.

BIV, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik und VDKF haben sich während des gesamten Novellierungsprozesses der F-Gase-Verordnung mehrfach in Stellungnahmen an die nationalen und europäischen politischen Entscheidungsträger gewandt. Dabei haben sie sowohl die Interessen des Kälteanlagenbauerhandwerks als auch diejenigen der Betreiber vertreten und für eine ausgewogene Balance zwischen Umweltschutz, Praxistauglichkeit, Bezahlbarkeit und technischer Umsetzbarkeit geworben.

Karl-Heinz Thielmann, VDKF-Präsident: „Mit der nun vorliegenden Vereinbarung können und müssen Betreiber und das Kälteanlagenbauerhandwerk für eine Zukunft nahezu ohne fluorierte Kältemittel planen. Auch wenn im Moment noch einige Fragen zum Novellierungstext offen sind, begrüßen wir, dass die EU-Gremien nach zähen Verhandlungen endlich zu einer Einigung gekommen sind. Den schnellen Phase-down der zur Verfügung stehenden Kältemittelmengen sehen wir jedoch sehr kritisch. Das wird absehbar zu Engpässen vor allem bei Service und Wartung von Bestandsanlagen und voraussichtlich auch zu einer Zunahme des illegalen Kältemittelhandels führen.“

Markus Freund, Obermeister der LIK (Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg – Träger der Bundesfachschule): „Die Bundesfachschule ist die größte Bildungseinrichtung der Kälte- und Klimabranche. Wir wissen daher aus erster Hand, dass es noch großen Schulungsbedarf für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln sowohl bei Betreibern als auch im Kälteanlagenbauerhandwerk gibt. Diese Kältemittel sind entweder brennbar, toxisch oder es müssen sehr hohe Anlagendrücke beherrscht werden. Wir haben daher für mehr Zeit geworben, um alle Akteure ausreichend weiterbilden zu können. Diese Zeit wurde uns leider nicht zugestanden, obwohl die Schulungskapazitäten begrenzt und nicht beliebig ausbaubar sind.“

Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister: „Die Novellierung der F-Gase-Verordnung wird alle in der Branche vor große Herausforderungen stellen. Große Bedenken haben wir vor allem beim Service- und Wartungsverbot von Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032. Abertausende Anlagen sind davon betroffen, die 2032 noch lange nicht das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben werden. Diese vorzeitig außer Betrieb zu nehmen, widerspricht jeglichem Nachhaltigkeitsgedanken und stellt eine hohe finanzielle Belastung für deren Betreiber dar.“

Weitere Informationen finden Sie beim BIV, beim VDKF und bei der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik.

Donnerstag, 12.10.2023